Strafprozess – Rechtsmittelverfahren

(Letzte Aktualisierung: 18.04.2022)

Ist ein Strafurteil falsch, können dagegen Rechtsmittel eingelegt werden. Bei kleineren Delikten, die beim Amtsgericht beginnen, ist die Berufung (Neuauflage des Prozesses) möglich. Bei schwereren Straftaten dagegen, die erstinstanzlich vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht verhandelt werden, kann dagegen nur Revision eingelegt, also eine Prüfung auf Rechtsfehler durchgeführt werden.

Außerhalb des eigentlichen Rechtsmittelsystems stehen besondere Rechtsbehelfe wie die Verfassungsbeschwerde, die Wiederaufnahme oder das Gnadengesuch.

Rechtsmittelverfahren

Wann kann die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen?

Immer. Die Staatsanwaltschaft ist gemäß § 296 Abs. 1 als grundsätzlich neutrale Behörde berechtigt, jeden Rechtsverstoß anzufechten. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht dem Antrag des Sitzungsvertreters in vollem Umfang nachgekommen ist.

Kann ein Rechtsmittel auf bestimmte Punkte beschränkt werden?

Ja, allerdings muss der Beschwerdegegenstand separat feststellbar sein.

Die Beschränkung muss ausdrücklich erfolgen. Im Zweifel gilt das gesamte Urteil als angefochten. (§ 318 StPO)

Kann das Rechtsmittel beschränkt werden?

Ja, sofern der Beschwerdegegenstand einer selbstständigen, isolierten Prüfung zugänglich ist.

Was passiert bei einem unzulässig beschränkten Rechtsmittel?

Gemäß § 318 Satz 2 StPO gilt das gesamte Urteil als angefochten, wenn die Berufung nicht (oder nicht wirksam) auf bestimmte Punkte beschränkt wurde. Dies gilt analog für die Revision.

Worauf kann die Revision gestützt werden?

In der Revision können folgende Rechtsfehler geltend gemacht werden:

  • Prozesshindernisse
  • Verfahrensrüge (Verfahrensfehler)
  • Sachrüge (Fehler bei der Anwendung des materiellen Rechts)
Was sind absolute Revisionsgründe? Was sind relative Revisionsgründe?

Bei absoluten Revisionsgründen (§ 338 StPO) wird unwiderleglich vermutet, dass das Urteil auf dem Fehler beruht. Sie führen also immer zur Aufhebung.

Bei relativen Revisionsgründen (§ 337 StPO) muss das Beruhen dagegen dargelegt werden.

Verhindert das Verbot der reformatio in peius auch eine Verschlimmerung des Schuldspruchs?

Nein, das Verbot der r.i.p. gilt nur bezüglich Art und Höhe der Rechtsfolgen. Eine Verurteilung wegen formell schwererer Straftaten zu einer gleichen oder niedrigeren Strafe ist damit möglich.

Wie geht es nach der abgelehnten Revision weiter?

Ist die Revision erfolglos, ist das Urteil rechtskräftig und nicht mehr durch normale Rechtsmittel angreifbar. Möglich bleiben dann in erster Linie ein Gnadengesuch sowie eine Verfassungsbeschwerde.

Mehr dazu:

Wann ist ein Wiedereinsetzungsantrag erfolgreich?

Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist wie folgt zu prüfen:

  • Frist: 1 Woche (§ 45 Abs. 1 Satz 1)
  • Nachholung der Handlung innerhalb der Frist (§ 45 Abs. 2 Satz 2)
  • Glaubhaftmachung des Hinderungsgrundes (§ 45 Abs. 2 Satz 1)
  • mangelndes Verschulden (§ 44)
Welche Beweislast trifft den Antragsteller des Wiedereinsetzungsantrags?

Er muss keinen vollen Beweis erbringen, es reicht, wenn er eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit seiner Hinderung und des mangelnden Verschuldens darlegt.

Wann ist die Beschwerde zulässig?

Gemäß § 304 Abs. 1 sind alle Beschlüsse (nicht also Urteile) in der ersten und in der Berufungsinstanz beschwerdefähig, sofern sie nicht als unanfechtbar bezeichnet sind.

Was bedeutet formelle Rechtskraft?

Formell rechtskräftig ist ein Urteil, wenn es nicht mehr angefochten werden kann. Die formelle Rechtskraft bezieht sich also nicht (wie die materielle Rechtskraft) auf einen Lebenssachverhalt, sondern auf einen bestimmten Urteilsspruch. Ein Urteil ist formell rechtskräftig, wenn es nicht mehr mit Rechtsmitteln angefochten werden kann. Dies ist der Fall, wenn

  • auf Rechtsmittel verzichtet wurde,
  • die Einlegungsfrist für Rechtsmittel abgelaufen ist oder
  • die letzte Instanz über die Rechtsmittel entschieden hat.
Was bedeutet materielle Rechtskraft?

Die materielle Rechtskraft bedeutet den Abschluss staatlicher Strafverfolgungsmaßnahmen im Bezug auf die gesamte Tat im prozessualen Sinne. Der davon umfasste Lebenssachverhalt ist damit endgültig gerichtlich behandelt worden. Insbesondere ist insoweit Strafklageverbrauch eingetreten, das Verfahren kann also in der Regel nicht neu aufgegriffen werden.

Ist ein Gnadengesuch ein Rechtsmittel?

Nein, eine Begnadigung zielt nicht darauf ab, das Urteil abzuändern, weil es falsch ist. Es ist vielmehr eine außerordentliche Vergünstigung, die ausnahmsweise zu einer Strafmilderung oder -aufhebung aus Gründen, die außerhalb des Rechts liegen, führt.

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