Die erkennungsdienstliche Behandlung umfasst gemäß § 81b StPO:
- Lichtbildaufnahmen
- die Abnahme von Fingerabdrücken
- Messungen
- ähnliche Maßnahmen
Sinn dieser Maßnahmen ist die Feststellung der Täterschaft (z.B. Abgleich von Fingerabdrücken oder Vorlage von Photos an Zeugen) und der Erkennungsdienst (Aufnahme in eine Datenbank).