Strafprozess – Hauptverhandlung

Inhalt

Ablauf der Verhandlung

Wie verläuft die Hauptverhandlung?

Die Hauptverhandlung ist in den §§ 226 bis 275 StPO skizziert. Die bedeutendsten Paragraphen sind:

  • § 243: Beginn der Verhandlung
  • § 244: Beweisaufnahme
  • § 258: Schlussvorträge
  • § 260: Urteilsverkündung
Was besagt das Akkusationsprinzip?

Nach dem Akkusationsprinzip kann ein Strafverfahren nur bei wirksamer Erhebung einer Anklage stattfinden. Der Prozess kann sich zudem nur auf den angeklagten Lebenssachverhalt beziehen. Dies schließt allerdings nicht aus, dass der angeklagte Lebenssachverhalt durch das Gericht rechtlich anders beurteilt wird als in der Anklage.

Dürfen die Schöffen die Ermittlungsakten einsehen?

Nein, sie müssen sich ausschließlich aus der Hauptverhandlung ihre Erkenntnisse beschaffen. Nur die Richter dürfen die Akten lesen.

Was sind Prozesshandlungen?

Prozessualhandlungen sind alle prozessual relevanten Betätigungen, die eine bestimmte Rechtsfolge im Prozess auslösen sollen. Prozesshandlungen können in Bewirkungshandlungen und Erwirkungshandlungen unterschieden werden.

Bsp.: Anträge und Erklärungen der Beteiligten, Entscheidungen des Gerichts

Darf eine Prozesshandlung unter einer Bedingung stehen?

Grundsätzlich nein. Aus Gründen der Rechtsklarheit muss die Prozesshandlung unbedingt erklärt werden. Einzige Ausnahme sind sog. innerprozessuale Bedingungen.

Wann ist eine Prozesshandlung wirksam?

Der Handelnde muss zur Prozesshandlung befugt sein. Zudem muss der Inhalt der Erklärung erkennbar (ggf. auslegbar) sein. Der Beschuldigte muss zudem verhandlungsfähig sein. Sofern expizit vorgesehen, sind Form und Frist einzuhalten.

Unbeachtlich sind dagegen Willensmängel des Erklärenden.

Dürfen die Schöffen die Ermittlungsakten einsehen?

Nein, sie müssen sich ausschließlich aus der Hauptverhandlung ihre Erkenntnisse beschaffen. Nur die Richter dürfen die Akten lesen.

Wann kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden?

Die Regeln des Strafprozessrechts sind oft nicht einfach zu durchblicken.
Die Regeln des Strafprozessrechts sind oft nicht einfach zu durchblicken.
Grundsätzlich sind Gerichtsverhandlungen öffentlich, um die Transparenz zu wahren. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist nur bei bestimmten Verfahren oder bei bestimmten Interessenlagen der Beteiligten möglich.

Eine Übersicht über die Bestimmungen zur Nichtöffentlichkeit finden Sie in meinem Fachartikel auf anwalt.de.

Ist das beschleunigte Verfahren (§§ 417 ff.) auch bei Verbrechen möglich?

Ja, es gibt hier – im Gegensatz zum Strafbefehlsverfahren – keine Einschränkung.

Das erschließt sich auch daraus, dass auch das Schöffengericht zuständig sein kann (§ 417), aber keine höhere Freiheitsstrafe als solche von einem Jahr (§ 419 Abs. 1 Satz 2) zulässig ist. Dies kann nur der Fall sein, wenn ein Verbrechen unter Vorliegen eines minder schweren Fall oder einer Strafmilderung vorliegt; bei einem Vergehen mit derartiger Straferwartung wäre der Strafrichter ohne Schöffen zuständig.

Wie läuft die Beweiserhebung bei einer Hauptverhandlung auf Einspruch gegen einen Strafbefehl ab?

Grundsätzlich handelt es sich um eine ganz normale Hauptverhandlung. Dass zuvor ein Strafbefehl ergangen ist, gegen den Einspruch eingelegt wurde, ist nicht besonders erheblich.

Einen Unterschied gibt es aber hinsichtlich der Beweiserhebung: Gemäß § 411 Abs. 2 gilt insoweit die Bestimmung des § 420 Abs. 4 über das beschleunigte Verfahren. Diese wiederum verweist (nur) auf § 244 Abs. 2, wonach das Gericht die Erforschung der Wahrheit zu veranlassen hat. Damit können Beweisanträge leichter abgelehnt werden als dies nach Abs. 3 und 4 eigentlich vorgesehen ist.

Inwiefern beeinflusst die Anklageschrift den Entscheidungsumfang des Prozesses?

Das Gericht kann nur über diejenigen Taten entscheiden, die von der Staatsanwaltschaft angeklagt wurden, §§ 155 Abs. 1, 264 Abs. 1 StPO. Die Anklageschrift umgrenzt den Prozessstoff.

Was sind Prozessvoraussetzungen?

Prozessvoraussetzungen sind die Bedingungen dafür, dass es überhaupt zu einem Urteil in der Sache kommen darf.

Wie werden die Prozessvoraussetzungen geprüft?

Hierfür ist grundsätzlich da Freibeweisverfahren zulässig, das Gericht ist also nicht an die Beweisregeln der StPO gebunden, sondern kann bspw. auch formlos Informationen einholen.

Ist der Grundsatz „in dubio pro reo“ auf Prozessvoraussetzungen anwendbar?

Dies ist strittig, die wohl herrschende Meinung wendet ihn an.

Was bedeutet Verhandlungsfähigkeit?

Verhandlungsfähigkeit ist die Fähigkeit des Beschuldigten, in oder außerhalb der Verhandlung seine prozessualen Interessen in vernünftiger Weise wahrzunehmen, die Verteidigung verständig zu führen und Prozesserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

Die Verhandlungsfähigkeit ist nicht deckungsgleich mit der Prozessfähigkeit der ZPO oder der Geschäftsfähigkeit des bürgerlichen Rechts.

Nach welchen Normen wird das Verfahren bei Prozesshindernissen eingestellt?

Das kommt darauf an, in welchem Stadium das Verfahren ist und ob ein dauerhaftes oder vorübergehendes Prozesshindernis vorliegt:

  • Vorverfahren, endgültig: § 170 Abs. 2
  • Vorverfahren, vorübergehend: § 205 analog
  • Zwischenverfahren, endgültig: § 204
  • Zwischenverfahren, vorübergehend: § 205
  • zwischenverfahren, Unzuständigkeit: § 209
  • Hauptverfahren, endgültig, außerhalb Hauptverhandlung: § 206a
  • Hauptverfahren, endgültig, in der Hauptverhandlung: § 260 Abs. 3 (Urteil)
  • Hauptverfahren, vorübergehend: § 228 (Aussetzung) oder § 205 analog (vorläufige Einstellung)
Was ist ein Befassungsverbot?

Ein Befassungsverbot ist ein Unterfall des Prozesshindernisses. Fehlen prozessuale Mindeststandards, sodass das Verfahren nicht einmal ein wirkliches Verfahren ist, darf das Gericht in der Sache nicht entscheiden. Das Verfahren ist vielmehr zwingend einzustellen.

Befassungsverbote liegen zum Beispiel beim Fehlen einer wirksamen Anklage oder eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses vor.

Was muss im Sitzungsprotokoll stehen?

Der Inhalt des Sitzungsprotokolls ergibt sich im Wesentlichen aus § 275 StPO. Es muss Informationen über den Gang der Hauptverhandlung enthalten, die wesentlichen Förmlichkeit wiedergeben und die gestellten Anträge beinhalten.

Wann ist ein beschleunigtes Verfahren möglich?

Das beschleunigte Verfahren ist möglich, wenn die Sache einfach und die Beweislage klar ist (§ 417 StPO). Zudem muss das Amtsgericht (Strafrichter oder Schöffengericht) zuständig sein. Es darf Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis, jedoch keine andere Rechtsfolge verhängt werden (§ 419).

Auch dann entscheidet das Gericht aber nur im beschleunigten Verfahren, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt.

Wodurch wird das beschleunigte Verfahren beschleunigt?

Es gibt eine Reihe von Besonderheiten gegenüber dem regulären Verfahren:

  • Die Anklage kann mündlich erhoben werden, § 418 Abs. 3.
  • Ein Pflichtverteidiger wird schon ab einer Straferwartung von sechs Monate bestellt, § 418 Abs. 4.
  • Die Hauptverhandlung soll alsbald anberaumt werden, § 418 Abs. 1 Satz 2.
  • Die Ladungsfrist verkürzt sich auf 24 Stunden, § 418 Abs. 2 Satz 3.
  • Auf eine Ladung kann verzichtet werden, wenn der Beschuldigte in Haft (und damit sofort greifbar) ist oder freiwillig zur Hauptverhandlung kommt.
  • Mit Zustimmung der Beteiligten können Aussagen verlesen statt Zeugen geladen werden, § 420 Abs. 1 und 3.
  • Beweisanträge werden nach § 244 Abs. 2 durch den Richter entschieden, sie können somit leichter abgelehnt werden als dies nach Abs. 3 und 4 eigentlich vorgesehen ist.

Verständigung

Was kann Gegenstand einer Verständigung sein?

Eine Verständigung („Deal“) soll das Verfahren vereinfachen und ein Ergebnis bereits im Vorfeld anpeilen. Um dies zu erreichen, können sich die Beteiligten über Folgendes verständigen:

  • Rechtsfolgen (also das Strafmaß, nicht aber die Schuldfrage)
  • verfahrensbezogene Maßnahmen
  • Prozessverhalten der Beteiligten
Muss bei einem Deal die Wahrheit noch untersucht werden?

Ja, der Untersuchungsgrundsatz bleibt gemäß § 257c Abs. 1 Satz 2 StPO bestehen. Auch das Geständnis darf nicht ohne Weiteres verwendet werden, sondern muss wie jedes Beweismittel auf Glaubhaftigkeit geprüft werden.

Wodurch erlangt die Verständigung Bindungswirkung?

Die Bindungswirkung tritt ein, wenn Staatsanwaltschaft und Angeklagter dem Vorschlag des Gerichts zugestimmt haben.

Wann entfällt die Bindungswirkung einer Verständigung wieder?

Gemäß § 257c Abs. 4 entfällt die Bindung an den Deal, wenn neue rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte zu Tage treten, sodass die bisherige Absprache nicht mehr angemessen erscheint. Dies gilt auch, wenn die ursprüngliche Prognose bzgl. des Prozessverhaltens des Angeklagten nicht zutreffend war.

Die Bindungswirkung des Deals endet also, wenn

  • neue tatsächliche oder rechtliche Umstände hinzutreten, die den festgelegten Strafrahmen unangemessen erscheinen lassen (§ 257c Abs. 4 Satz 1), oder
  • das Prozessverhalten des Angeklagten der Prognose des Gerichts widerspricht (Satz 2).

Beweiserhebung

Wofür eignet sich der Strengbeweis? Wofür der Freibeweis?

Der Strengbeweis (§§ 244 bis 256 StPO) gilt für alle Tatsachen, die die Schuldfrage oder die Strafzumessung beeinflussen können. Der Freibeweis kann für alle anderen Tatsachenfragen verwendet werden.

Muss das Gericht den Sachverhalt trotz eines Geständnisses weiter prüfen?

Ja, ein Geständnis ist auch nur ein Beweismittel unter mehreren. Es ist stets auf Glaubhaftigkeit zu prüfen.

Insbesondere bei einer Verständigung stellt § 275 Abs. 1 Satz 2 klar, dass die Aufklärungspflicht aus § 244 Abs. 2 unberührt bleibt.

Was muss ein Beweisantrag beinhalten?

Der Beweisantrag muss zum einen das Beweisthema benennen. Das ist diejenige Tatsache, deren Vorliegen oder Nichtvorliegen bewiesen werden soll.

Zum anderen muss auch das konkrete Beweismittel angeführt werden, z.B. der Name des Zeugen, die in Augenschein zu nehmende Urkunde etc.

Wie kann ein Beweisantrag abgelehnt werden?

Nur durch Beschluss des Gerichts, § 244 Abs. 6 StPO. Eine Ablehnung durch den Vorsitzenden alleine ist also nicht zulässig.

Wann kann ein Beweisantrag abgelehnt werden?

Die Ablehnungsgründe ergeben sich aus dem Gesetz:

  • Unzulässigkeit (§ 244 Abs. 3 Satz 1)
  • Überflüssigkeit wegen Offenkundigkeit (§ 244 Abs. 3 Satz 2, erste Alt.)
  • Bedeutungslosigkeit (§ 244 Abs. 3 Satz 2, zweite Alt.)
  • Tatsache bereits erwiesen (§ 244 Abs. 3 Satz 2, dritte und siebte Alt.)
  • Ungeeignetheit (§ 244 Abs. 3 Satz 2, vierte Alt.)
  • Unerreichbarkeit (§ 244 Abs. 3 Satz 2, fünfte Alt.)
  • Prozessverschleppungsabsicht (§ 244 Abs. 3 Satz 2, sechste Alt.)
  • Gericht benötigt kein Gutachten (§ 244 Abs. 4 Satz 1)
  • kein weiteres Gutachten notwendig (§ 244 Abs. 4 Satz 2)
  • Nichterforderlichkeit einer Inaugenscheinnahme (§ 244 Abs. 5 Satz 1)
  • Nichterforderlichkeit eines ausländischen Zeugen (§ 244 Abs. 5 Satz 2)
  • ähnliche Gründe bei sistierten Zeugen (§ 245 Abs. 2 Satz 2)
Was ist ein Beweisermittlungsantrag?

Ein Beweisermittlungsantrag bezeichnet das Beweismittel oder Beweisthema nicht genau bezeichnet wird, sondern eher „ins Blaue hinein“ gestellt wird.

Wie wird ein Beweisermittlungsantrag behandelt?

Ein solcher kann durch das Gericht im Wesentlichen ignoriert werden. Es bedarf insbesondere keines formellen Ablehnungsbeschlusses.

Welche Beweisverbote gibt es?

Beweisverbote sind Ausnahmen von der allgemeinen Ermittlungs- und Aufklärungspflicht des § 244 Abs. 2 StPO.

Man unterscheidet Beweiserhebungsverbote, die schon das Erheben eines Beweises verbieten, und Beweisverwertungsverbote, die es verbieten, bereits erhobene Beweise bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.

Gilt die Verwertbarkeit privater Ermittlungsergebnisse auch, wenn die Privatpersonen gezielt durch Beamte angestiftet wurden?

Nein.

Haben Beamte die Privaten dazu gebracht, die entsprechenden Ermittlungshandlungen vorzunehmen, um die Beweisvorschriften der StPO zu umgehen, so ist deren Handeln dem Staat ohne Weiteres zuzurechnen. Es gelten also die ganz normalen Rechtsfolgen.

Dürfen Vernehmungsprotokolle von einem sich rechtswidrig weigernden Zeugen verlesen werden?

Grundsätzlich nicht, der Richter muss zunächst die Ordnungsmittel gemäß § 70 StPO festsetzen. Nur, wenn Ordnungsgeld nicht wirkt und Ordnungshaft unverhältnismäßig wäre, ist eine Verlesung gemäß § 251 StPO möglich.

Dürfen Vernehmungsprotokolle von einem vor der Hauptverhandlung verstorbenen Zeugen verlesen werden?

Ja, dies wird durch § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO ausdrücklich erlaubt.

Darf derjenige, der den Zeugen im Ermittlungsverfahren verhört hat, als Zeuge vernommen werden?

Ja, allerdings handelt es sich hierbei nur um einen Zeugen vom Hörensagen. Der Beweiswert ist also unter Umständen geringer, vor allem bei Polizisten, die tagtäglich Vernehmungen durchführen und sich darum häufig an diese eine Vernehmung vor mehreren Monaten kaum erinnern können.

Dies gilt aber nicht, wenn der Zeuge freiwillig aussagt, da hier das direktere Beweismittel vorrangig ist.

Sind Vorhalte einer früheren Vernehmung des Angeklagten im Ermittlungsverfahren zulässig?

Ja, aber nur als Anknüpfungspunkt für die Vernehmung in der Hauptverhandlung. Verwertbar ist die daraufhin erfolgende Aussage, nicht der Vorhalt selbst. Wenn der Angeklagte hierzu nichts erklären will, dann ist das sein gutes Recht.

Wer kann Zeuge sein?

Zeuge kann sein, wer aufgrund seiner eigenen sinnlichen Wahrnehmung zum tatsächlichen Geschehen aussagen kann und nicht selbst Beschuldigter bzw. Angeklagter ist.

Welche Pflichten hat ein Zeuge?

Ein Zeuge muss erscheinen (§ 51 StPO), aussagen (§ 69) und seine Aussage ggf. auch beeiden (§ 59).

Wann darf ein Zeuge die Aussage verweigern?

Die Gründe für die Aussageverweigerung sind unterschiedlich und haben unterschiedliche Reichweite:

  • § 52: Angehörige des Beschuldigten können jegliche Aussage verweigern.
  • § 53: Berufsgeheimnisträger können die Aussage über Tatsachen verweigern, die ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut worden sind.
  • § 53a: Mitarbeiter der Berufsgeheimnisträger
  • § 54: Aussageverweigerungsrechte von Angehörigen des öffentlichen Dienstes bestimmen sich hauptsächlich nach Spezialgesetzen.
  • § 55: Wer sich selbst oder einen Angehörigen belasten müsste, kann die Antwort auf einzelne Fragen verweigern.
Wofür sind Sachverständige da?

Sachverständige helfen dem Gericht bei der Beurteilung einer Beweisfrage durch ihre besondere Sachkunde. Sie erstatten Bericht in Form eines Gutachtens bzgl. Tatsachen oder Erfahrungssätzen oder bewerten Sachverhalte.

Wann darf ein Gutachter die Aussage verweigern?

Gemäß § 76 gelten die selben Regelungen wie für das Aussageverweigerungsrecht von Zeugen.

Welche Rechte hat der Sachverständige?

Zur Vorbereitung des Gutachtens „kann ihm gestattet werden, die Akten einzusehen, der Vernehmung von Zeugen oder des Beschuldigten beizuwohnen und an sie unmittelbar Fragen zu stellen“ (§ 80 Abs. 2 StPO). Dementsprechend kann es also nicht mit Überlegungen bzgl. „Befangenheit“ oder ähnlichem kritisiert werden, wenn der Sachverständige in der Hauptverhandlung anwesend ist.

Wann kann ein Sachverständiger abgelehnt werden?

Gemäß § 74 StPO gelten hier dieselben Vorschriften wie für die Ablehnung eines Richters, also § 22 StPO analog.

Was kann das Gericht tun, wenn ein Zeuge nicht aussagen will?

Verweigert ein Zeuge die Aussage, obwohl ihm kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht, kann das Gericht Ordnungsgeld oder Ordnungshaft verhängen, § 70 StPO. Zudem werden dem Zeugen die Kosten, die dadurch entstanden sind, auferlegt.

Was ist ein bedingter Beweisantrag?

Ein bedingter Beweisantrag wird unter die Bedingung gestellt, dass bestimmte prozessuale Ereignisse eintreten. Häufigster Anwendungsfall ist ein Beweisantrag, der nur relevant sein soll, wenn das Gericht ansonsten zu einer Verurteilung gelangt.

Sind bedingte Beweisanträge zulässig?

Nach ganz herrschender Meinung sind sie zulässig, obwohl sie eine gewisse Drucksituation für das Gericht erzeugen und diesem quasi die Wahl zwischen einem schnellen Freispruch und einem langwierigen weiteren Verfahren eröffnen. Um eine ggf. unnötige Beweisaufnahme zu verhindern, werden bedingte Beweisanträge aber für zulässig erachtet.

Darf die Niederschrift über eine frühere Vernehmung des Angeklagten im Ermittlungsverfahren verlesen werden?

Ja, § 254 Abs. 1 StPO erlaubt dies, sofern dadurch über ein früheres Geständnis Beweis erhoben wird. Allerdings auch dann nur, wenn die Vernehmung (was eher selten der Fall ist) durch einen Richter durchgeführt wurde. Der Regelfall einer Vernehmung durch Polizei oder Staatsanwaltschaft genügt ausdrücklich nicht, da hier die Gewähr für die Richtigkeit nicht so hoch ist.

Darf derjenige, der den Angeklagten im Ermittlungsverfahren verhört hat, als Zeuge vernommen werden?

Ja, allerdings handelt es sich hierbei nur um einen Zeugen vom Hörensagen. Der Beweiswert ist also unter Umständen geringer, vor allem bei Polizisten, die tagtäglich Vernehmungen durchführen und sich darum häufig an diese eine Vernehmung vor mehreren Monaten kaum erinnern können.

Beweisverwertung

Darf eine Aussageverweigerung zulasten des Angeklagten verwendet werden?

Nein, da ansonsten die Aussageverweigerungsrechte entwertet werden würden. Etwas anderes gilt allenfalls bei teilweisem Schweigen.

Wann darf teilweises Schweigen negativ gewertet werden?

Nur dann, wenn der Angeklagte zu Teilaspekten einer Tat aussagt, zu anderen dagegen nicht.

Keine negativen Schlussfolgerungen sind bei unterschiedlichem Aussageverhalten zu verschiedenen Taten oder in verschiedenen Verfahrensstadien (polizeiliche Vernehmung, Hauptverhandlung) zulässig.

Erst gilt dies natürlich, wenn der Angeklagte vollständig von seinem Schweigerecht Gebrauch macht.

Wo findet die freie Beweiswürdigung ihre Grenzen?

Freie Beweiswürdigung bedeutet nicht Willkür. Daher muss das Gericht seine Überzeugungsbildung aufgrund der gesetzlichen Wertungen vornehmen und das Ergebnis zumindest nachvollziehbar sein.

So sind Beweisverwertungsverbote stets zu beachten. Zulässiges Verteidigungsverhalten (z.B. das Schweigen des Angeklagten) darf nicht zu seinem Nachteil gewertet werden. Eine Grenze findet die freie Beweiswürdigung auch in den Gesetzen der Logik sowie naturwissenschaftlichen Erfahrungssätzen.

Führen Fehler in der Beweiserhebung stets zu einem Verwertungsverbot?

Nein, es kommt auf den konkreten Fehler und seine Auswirkungen an. Es ist stets eine Abwägung zwischen dem Aufklärungsinteresse und dem Interesse an einer rechtsstaatlichen Strafverfolgung zu treffen.

Können Aussagen des Angeklagten aus dem Ermittlungsverfahren verwertet werden, wenn er nicht auf sein Schweigerecht aufmerksam gemacht wurde?

Grundsätzlich nein. Eine Verletzung der Belehrungspflicht aus § 136 Abs. 1 Satz StPO führt dazu, dass die Aussagen des Beschuldigten (späteren Angeklagten) nicht verwertet werden dürfen. Denn er hat das Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen und dieses kann er nur richtig ausüben, wenn er darüber aufgeklärt wurde.

Es gibt aber Ausnahmen zu diesem Grundsatz.

Wann darf eine Aussage des Angeklagten aus dem Ermittlungsverfahren trotz Belehrungsfehlers verwendet werden?

Grundsätzlich darf die Aussage nicht verwendet werden.

Eine Ausnahme wird jedoch gemacht, wenn der Beschuldigte sein Recht bei der Vernehmung definitiv kannte. Diese Ausnahme wird man aber nur bei Personen machen können, die über juristische Kenntnisse verfügen und in der konkreten Situation derart besonnen waren, dass sie auch angesichts der Staatsgewalt klare Gedanken fassen konnten.

Hat der Angeklagte im Prozess einen Verteidiger, so muss dieser rechtzeitig der Verwendung widersprechen, ansonsten kann die Aussage doch verwertet werden. „Rechtzeitig“ bedeutet hierbei bei seiner Erkärungsmöglichkeit unmittelbar im Anschluss an die jeweilige Beweiserhebung (§ 257 Abs. 1 StPO).

Darf eine Videoaufzeichnung von einer Vernehmung des Angeklagten aus dem Ermittlungsverfahren in der Hauptverhandlung verwendet werden?

Ja, es handelt sich dabei um einen Augenscheinsbeweis. Die Video- oder Tonbandaufnahme darf in der Verhandlung abgespielt werden und dient zum Beweis darüber, was er in dieser Vernehmung gesagt hat.

§ 250 StPO verbietet dies nicht, da diese Norm nur auf Zeugen anwendbar ist. Auch § 254 Abs. 1 StPO steht dem nicht entgegen, da durch ein direktes Abspielen der Originalaussage die Gefahr einer Verfälschung nicht besteht.

Darf eine vom Angeklagten selbst verfasste schriftliche Aussage in der Hauptverhandlung verwendet werden?

Ja, aber nur, wenn er sie tatsächlich selbst geschrieben hat und somit keine Verfälschung geschehen kann, vor der § 254 Abs. 1 schützen will.

Welche Gesichtspunkte sind in der Abwägungsentscheidung bzgl. eines Beweisverwertungsverbots zu berücksichtigen?

Es stehen sich immer das Verlangen nach einem materiell richtigen Urteil und die Wahrung individueller Rechte gegenüber. Die Abwägung muss dabei grundsätzlich umfassend sein. Insbesondere kommen folgende Kriterien in Betracht:

  • Wie intensiv war der Grundrechtseingriff?
  • Stellt die verletzte Norm nur eine Ordnungsvorschrift dar?
  • Wie schwer wiegt die Straftat, wegen der ermittelt wurde?
  • Wurde die Norm absichtlich oder unbewusst verletzt?
  • Wäre das Beweismittel auch ohne den Verstoß erlangt worden?
Was besagt die Rechtskreistheorie?

Die Rechtskreistheorie, die es in dieser Form in vielen Rechtsgebieten und bei vielen Vorschriften gibt, fragt im Rahmen der Beweisverwertung danach, ob die verletzte Norm dem Schutz des Betroffenen oder einer anderen Person dienen sollte.

Ein Beweisverwertungsverbot scheidet regelmäßig dann aus, wenn der Betroffene überhaupt nicht durch die verletzte Vorschrift geschützt werden sollte.

Was besagt die Widerspruchslösung?

Nach der Widerspruchslösung muss der Angeklagte einer unzulässigen Beweisverwertung widersprechen, ansonsten kann der Beweis grundsätzlich (Ausnahme bspw. § 136a StPO, dort wegen Abs. 3) verwertet werden.

Voraussetzung ist aber, dass der Angeklagte über sein Widerspruchsrecht bescheid weiß, also entweder ohnehin einen Verteidiger hatte oder vom Gericht hierüber belehrt wurde.

Führt eine fehlende Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht des Angehörigen zu einem Beweisverwertungsverbot?

Ja.

Die Belehrung nach § 52 Abs. 3 Satz 1 StPO dient der Wahrung des innerfamiliären Friedens, auch im Interesse des Beschuldigten.

Führt eine fehlende Aussagegenehmigung (§ 54 StPO) zu einem Beweisverwertungsverbot?

Nein.

Die Norm dient nur der Wahrung einer ordnungsgemäßen Verwaltungsarbeit und der Wahrung von Amtsgeheimnissen. Die Verweigerung einer solchen Aussagegenehmigung soll nicht den Beschuldigten schützen, darum kann ihm ein Fehler in dieser Hinsicht auch nicht zum Vorteil gereichen.

Führt eine fehlende Belehrung über ein Auskunftsverweigerungsrecht wegen möglicher Selbstbelastung zu einem Beweisverwertungsverbot?

Nein.

Die Belehrung nach § 55 Abs. 2 StPO ist nur eine Ausprägung des Grundsatzes, dass sich niemand selbst einer Straftat bezichtigen muss. Der Angeklagte soll dadurch nicht geschützt werden; schließlich muss der Zeuge ja im Übrigen auch vollständig und wahrheitsgemäß aussagen, ggf. auch zulasten des Angeklagten.

Führt eine rechtswidrige Erlangung von Beweisen durch Privatpersonen zu einem Beweisverwertungsverbot?

Das kommt darauf an.

Die Beweiserhebungsverbote gelten grundsätzlich nur für staatliche Organe, nicht für Private. Trotzdem können die hier kodifizierten Grundsätze aber zumindest analog auch auf andere Personen angewandt werden. Voraussetzung ist dann aber, dass durch die Verwertung ein ganz erheblicher Eingriff in die prozessualen Rechte des Angeklagten erfolgen würde.

Führt eine falsche Durchführung einer körperlichen Untersuchung zu einem Beweisverwertungsverbot?

Das kommt darauf an.

§ 81a Abs. 1 sieht bspw. vor, dass die Untersuchung nur durch einen Arzt erfolgen darf. Ein Verstoß dagegen führt aber in der Regel nicht dazu, dass das Ergebnis (sehr häufig: die Blutalkoholkonzentration) weniger zuverlässig ist. Es geht darum, dass die körperliche Integrität des Betroffenen nicht übermäßig geschädigt wird. Dies ist aber wiederum nicht der Sinn eines Beweisverwertungsverbots.

Anders wird dies aber teilweise gesehen, wenn ein absichtlicher Verstoß vorliegt

Sind Beweise, die rechtmäßig erlangt wurden, aber nur aufgrund eines anderen, unverwertbaren Beweismittels gewonnen wurden, verwertbar?

Ja.

Die „fruit of the poisonous tree“-Doktrin gilt im deutschen Strafprozessrecht nicht. Es kommt immer nur darauf an, wie das Beweismittel selbst erlangt wurde.

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