Prinzipiell nie.
Wer sich bspw. durch Vortäuschung eines Unfalls eine Rente erschleicht, kann nicht auf Verjährung hoffen. Denn der Erfolg ist die Zahlung der Rente und diese geschieht ja jeden Monat, in der Regel lebenslang. Solange gezahlt wird, ist die Tat insgesamt nicht vollendet. Damit verjähren auch die einzelnen Zahlungen nicht, das heißt, die Schadenssumme setzt sich auch aus ggf. jahrzehntealten Zahlungen zusammen. Eine Teilverjährung gibt es insoweit nicht.
Etwas anderes gilt nur, wenn der Betrug in verschiedene Einzeltaten zerfällt und man bspw. jedes Jahr einen neuen Antrag stellt, der auch nur Leistungen für ein Jahr bewirkt. Hier würde die Verjährung insoweit zu laufen beginnen, sobald die letzte Monatszahlung dieses Zeitraums erlangt wurde.