Die Rechtsfolgen einer (fahrlässigen) Fahrt unter Alkoholeinfluss kann man aus folgender Tabelle ablesen:
BAK | ohne erschwerende Umstände | mit alkoholtyp. Fahrfehlern | mit Gefährdung oder Unfall | 0,01-0,29 | § 24c StVG, nur für Fahranfänger: Geldbuße bis zu 500 Euro, Regelsatz: 250 Euro | § 24c StVG, nur für Fahranfänger: Geldbuße bis zu 500 Euro, Regelsatz: 250 Euro | § 24c StVG, nur für Fahranfänger: Geldbuße bis zu 500 Euro, Regelsatz: 250 Euro | 0,30-0,49 | § 24c StVG, nur für Fahranfänger: Geldbuße bis zu 500 Euro, Regelsatz: 250 Euro | § 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu einem Jahresgehalt, regelmäßig Entziehung der Fahrerlaubnis | § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bis zu einem Jahresgehalt, regelmäßig Entziehung der Fahrerlaubnis | 0,50-1,09 | § 24a StVG: Geldbuße bis zu 1500 Euro, Regelsatz: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot | § 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu einem Jahresgehalt, regelmäßig Entziehung der Fahrerlaubnis | § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bis zu einem Jahresgehalt, regelmäßig Entziehung der Fahrerlaubnis | 1,10- | § 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu einem Jahresgehalt, regelmäßig Entziehung der Fahrerlaubnis | § 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu einem Jahresgehalt, regelmäßig Entziehung der Fahrerlaubnis | § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bis zu einem Jahresgehalt, regelmäßig Entziehung der Fahrerlaubnis |